Reithallenreglement Sporthalle Hallwyl Gmbh

-Bons müssen unterschrieben vom Reithallenbenutzer vor dem Betreten der Halle in den Briefkasten vor dem Eingang eingeworfen werden

-Es darf kein Bargeld in den Briefkasten geworfen werden

-Halfter, Stricke, Sättel, Zäume, Decken und sonstiges Material wird stets vor der Halle deponiert oder im Pferdeanhänger gelassen -> In der Halle ist kein Lagerplatz für jenes Material

-Beim Betreten der Halle wird stets „Tür frei“ gerufen und die Antwort „ist Frei“ abgewartet

-Beim Betreten und Verlassen der Reithalle werden immer die Hufe ausgekratzt, so wird eine Verschmutzung des Bodens verhindert, nach dem Verlassen ist der Vorplatz zu wischen

-Das Auf und Absetzen sowie Halten der Pferde erfolgt stets in der Mitte der Halle

-Schrittreitende oder pausierende Pferde lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinien)

– Um Unfälle zu vermeiden sollten nicht mehr als 5 Pferde in der Halle geritten werden

-Ganze Bahn hat gegenüber der Volte Vorrecht

-Wenn auf beiden Händen geritten wird, muss immer genügend Sicherheitsabstand gehalten und Zwischenraum eingehalten werden

-Es gebietet dem reiterlichen Anstand Rücksicht auf schwächere Reiter zu nehmen

-Entgegenkommenden Reitern ist nach rechts (dito Strassenverkehr) auszuweichen

-Longieren ist nur gestattet, wenn alle in der Reithalle befindlichen Reiter damit einverstanden sind

-Reitstunden können im Kalender vor der Halle eingetragen werden, während Reitstunden darf nur Longiert werden wenn derjenige der Reitstunde hat damit einverstanden ist, wer vor der Reitstunde longiert darf sein Pferd zu Ende longieren

-Mittwochs ist von 15.00 bis 21.30 Uhr offen fürs Springen

-Springen, ausserhalb der genannten Zeiten ist nur gestattet, wenn alle anderen, in der Reithalle befindlichen Reiter damit einverstanden sind

-Gebrauchtes Hindernismaterial, Peitschen, Longen etc. sind nach Gebrauch stets ordnungsgemäss wegzuräumen

-Defektes Hindernismaterial ist vor der Reithalle zu deponieren und vom Verursacher der Hallenbetreiberin anzuzeigen

-Nach dem Wälzen lassen sind die Stellen wieder ordnungsgemäß zu schliessen

-Laufenlassen ohne Aufsicht ist untersagt, versehentlicher Verbiss am Holz ist der Betreiberin unverzüglich zu melden

-Der Pferdemist wird immer zusammengenommen

-Die Stereoanlage darf nur genutzt werden, wenn alle in der Reithalle befindlichen Reiter damit einverstanden sind, findet Reitunterricht statt, ist die Musik abzustellen

-Der letzte der am Abend die Reithalle verlässt hat das Licht zu löschen

-Ab 22.00 abends gilt Nachtruhe

-Bodenpflegetermine werden frühzeitig angekündigt oder sind fester Bestandteil der Hallenzeiten, zu diesen Zeiten ist die Reitbahn freizuhalten

-Alle entstandene Schäden in der Reithalle sind unverzüglich der Betreiberin durch den oder die Verursacherin zu melden

-Reservationen werden mit Absprache des Betreibers geregelt, Reservationen müssen mindestens 14 Tage vor dem Reservationstag mit der Betreiberin, Christa Siegrist abgesprochen werden. Es wird eine schriftliche Reservationsvereinbarung verfasst

-Das Geld muss 7 Tage vor dem Reservationstag bezahlt werden, ist zu dem vereinbarten Termin kein Geldeingang verbucht worden, verfällt die Reservation
-In der Reithalle sowie im Gebäude gilt Rauchverbot

-Auf dem ganzen Gelände gilt „Hunde an der Leine führen“

-Die Nutzung der Reithalle erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Benutzers

-Jegliche Haftung durch die Sporthalle Hallwyl Gmbh wird abgelehnt

-Die Sporthalle Hallwyl Gmbh  kann Personen, die gegen das Reithallenreglement verstossen,  nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Verwarnung sofort das Recht auf die Benutzung der Reithalle entziehen

Sporthalle Hallwyl GmbH

Stand Dezember 2015